Um Elterngeld zu beantragen, muss man sehr viel Papierkram erledigen. Sie sollten sich alle Formulare schon vor der Geburt besorgen und alle benötigen Unterlagen und Dokumente zusammensuchen.
Die Anträge können Sie zwar erst nach der Geburt einreichen, aber es ist ein gutes Gefühl, vorbereitet zu sein, denn nach der Geburt haben Sie kaum noch die Zeit oder auch die Muße, sich um diese Details zu kümmern. Allerdings haben Sie bis zu drei Monate nach der Geburt Zeit, die Anträge einzureichen, und Sie erhalten rückwirkend das Elterngeld.
Die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit – das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ können Sie kostenlos auf der Website des Bundesfamilienministeriums herunterladen.
Hier können Sie das Elterngeld online beantragen
Verschicken Sie den Elterngeldantrag zusammen mit der Geburtsbescheinigung „Elterngeld“ an die für Sie zuständige Elterngeldstelle.
Elterngeldstellen München (aufgeteilt nach Geburtstag des Kindes)
(Hinweis: Die Stellen in Bayreuth und Regensburg sind wirklich für München zuständig.)
Zentrum Bayern, Familie, Soziales
01.-05. eines Monats:
ZBFS Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Tel. (0921) 605–1
06.-10. eines Monats:
ZBFS Region Oberpfalz
Landshuter Str. 55
93035 Regensburg
Tel. (0941) 7809–00
11.-20. eines Monats:
ZBFS Region Oberbayern
Dienstgebäude Bayerstr. 23
80335 München
Tel. (089) 189661–398
21.-31. eines Monats:
ZBFS Region Oberbayern
Dienstgebäude Richelstr. 17
80634 München
Tel. (089) 18966–2490
Hinweise für Angestellte
Beim Elterngeldantrag muss der Arbeitgeber nur dann etwas
ausfüllen, wenn die Lohnbescheide der letzten 12 Monate vor der
Geburt (14 bei den Frauen mit Mutterschutzanspruch) nicht lückenlos
vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld für 12 Monate ab
Geburtstermin gezahlt wird. Es wird jedoch mit dem nach der
Entbindung erhaltenen Mutterschaftsgeld verrechnet. Sie bekommen,
wenn Sie beispielsweise angestellt sind, de facto nur 10 Monate
Elterngeld ausbezahlt.
Hinweis für Alleinerziehende
Waren Sie vor der Geburt erwerbstätig und leben mit dem Kind
allein oder mit einem neuen Partner, haben Sie Anspruch auf volle
14 Monate Elterngeld. Waren Sie nicht erwerbstätig, können Sie nur
12 Monate Elterngeld beantragen, da keine Minderung des
Erwerbseinkommens vorliegt.
Hinweise bei Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie das reguläre Elterngeld plus
pauschal 300 € pro weiterem Kind.
Hinweise bei Arbeitslosigkeit
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und wird auf Grundlage
des Nettoeinkommens der Mutter in den zwölf Monaten vor Beginn der
Mutterschutzfrist berechnet. Daher erhalten Sie nur Elterngeld,
wenn Sie innerhalb dieser Monate (auch wenn nur zeitweilig)
gearbeitet haben. Waren Sie zum Beispiel 7 der 12 Monate noch
berufstätig, wird Ihnen dieses Nettoeinkommen angerechnet. Waren
Sie die gesamten 12 Monate arbeitslos, erhalten Sie kein
Elterngeld.
Nach der Geburt können Sie entweder erst Elterngeld und im
Anschluss das Arbeitslosengeld I beziehen (das ruht während der
Elternzeit) oder beides parallel beantragen, dabei werden diese
jedoch miteinander verrechnet, da beides Entgeltersatzleistungen
sind (ausgenommen 300 € des Elterngeldes). Darüber hinaus müssen
Sie dem Arbeitsmarkt mit maximal 30 Stunden pro Woche zur Verfügung
stehen.
Als Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird der
Mindestsatz von 300 € Elterngeld gezahlt, jedoch komplett als
Einkommen angerechnet.